Ab jetzt reicht es um ein Gegenständ reparieren zu können die entsprechende Rezeptforschung anzufangen.
Es ist nicht nötig das Rezept komplett zu erforschen.
Man muss also einfach das entsprechende Rezept ein mal in einem Gebäude zuweisen damit es in die Rezeptliste des Reiches kommt.
Natürlich muss man dafür alle Rezepte erforscht haben, die nötig sind um das Rezept überhaupt zu bekommen.
Alle weiteren Anforderungen - Gebäudeart, Berufserfahrung - bleiben unverändert.